Totalschaden

  • Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug derartig beschädigt ist, dass eine Wiederherstellung entweder nicht mehr möglich ist, oder einen unverhältnissmäßig hohen Aufwand bedeutet.
  • Ein Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert. Sind die Reparaturkosten höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, liegt ebenfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
  • Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert.

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2015 von inoox.

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