Wiederbeschaffungswert

  • Der Wiederbeschaffungswert stellt den Wert dar, den man zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges benötigt, sowie dieses unmittelbar vor dem Unfallereignis war. Er berücksichtigt Alter, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand, örtliche Marktlage und sonstige wertbeeinflussende Faktoren.
  • Der Wiederbeschaffungswert muss ab dem Zeitpunkt angegeben werden, wenn die Reparaturkosten 70% des Wiederbeschaffungswertes erreichen oder übersteigen. Wird der Wiederbeschaffungswert angegeben, muss auch der Restwert angegeben werden.
  • Der Wiederbeschaffungswert wird am regionalen Fahrzeugmarkt ermittelt. Häufig werden Online-Gebrauchtwagenbörsen wie Autoscout24.de oder Mobile.de zur Hilfe genommen.

Zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2015 von inoox.

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