130%-Grenze
- Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instand setzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wird.
Zuletzt aktualisiert am 2. Februar 2015 von inoox.