130%-Grenze

  • Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instand setzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wird.

Zuletzt aktualisiert am 2. Februar 2015 von inoox.

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