Wertminderung

  • Es ist der Wert, den ein Fahrzeug am Markt durch den eingetretenen Unfallschaden verliert. Das Fahrzeug kann auch bei sach- und fachgerechter Instandsetzung nicht zum gleichen Verkaufswert veräußert werden. Es handelt sich also um den theoretischen Wertverlust, der beim Verkauf des Fahrzeuges anfallen würde.
  • Die Wertminderung wird immer dann angegeben, wenn die Möglichkeit der Reparatur besteht. Bei eindeutiger Abrechnung auf Totalschadenbasis fällt dieser weg, da keine Wertminderung eintritt.

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2015 von inoox.

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